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Entsorgungs- und Umweltbestimmungen 

 
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und Batteriegesetz (BattG)

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden

Verbraucher können ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben

Das Produkt enthält für den Gebrauch notwendige Batterien. Die Beschreibung der Batterien und die sichere Entnahme sind im Kapitel Batteriewechsel/Wartung beschrieben.

Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle beim Handel oder bei der Kommune zu bringen. Sie können nach Gebrauch auch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden.

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Die Zeichen unter der Mülltonne stehen für:
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 % Quecksilber
 
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